Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Was müssen Unternehmen bei der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD beachten?
Mit der Verabschiedung des Green Deals hat die Europäische Kommission die Weichen gestellt für die Umgestaltung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Ziel ist es, die EU bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Wirtschaftsraum zu machen, Schadstoffemissionen deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Dies soll durch die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen ermöglicht werden, die künftig noch mehr Unternehmen betrifft.
Die aktuelle Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) wird im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angepasst und ausgeweitet. Die zu berichtenden Inhalte werden in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt. Diese neuen Standards schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Unternehmen vergleichbare Daten liefern.
Zentrales, neues Element der CSRD ist die „doppelte Wesentlichkeit“. Dabei sind die Aktivitäten als wesentlich einzustufen, die aus einer ökologischen bzw. sozialen Perspektive oder aus der finanziellen Perspektive wesentlich sind. Dies kann zur Berichtspflicht eines ausgeweiteten Themenbereichs im Vergleich zur NFRD führen. Im Bericht fordern die ESRS von den Unternehmen außerdem eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen.
Wir sind auf die Erarbeitung solcher Strategien spezialisiert und können ihnen helfen, nicht nur Ihre wesentlichen Themen für einen Bericht zu ermitteln, sondern Ihr Unternehmen mit einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie zukunftsfähig zu machen und die Transformation aktiv voranzutreiben und mitzugestalten.
Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der:
- Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen
- Darlegung des methodischen Vorgehens bei der Wesentlichkeitsanalyse für den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD
- Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie inkl. Zielen und Maßnahmen nach CSRD
- Implementierung und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie
- Entwicklung einer Klimastrategie zur Erreichung des 1,5 Grad Limits in Zusammenarbeit mit Klimaexpert:innen aus unserem Netzwerk
- Berichtserstellung nach CSRD in Zusammenarbeit mit Berichtsexpert:innen aus unserem Netzwerk
FAQ
Die aktuelle Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) wird im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angepasst und ausgeweitet.
Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was Sie jetzt wissen sollten.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die zuvor gültige Non Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die bestehende Berichtspflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Waren nach NFRD lediglich rund 500 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig, werden es in Zukunft etwa 15.000 sein. Nach neuer Verordnung muss der Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht integriert und geprüft werden. Die CSRD richtet sich an der EU-Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) aus.
Die CSRD trat im November 2022 offiziell in Kraft. Unter Erfüllung verschiedenster Merkmale (siehe Grafik), erfolgt die Einführung der Berichtspflicht nach einem Stufenmodell:
1. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen: Berichterstattung im Jahr 2025 für das GJ 2024.
2. Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen: Berichterstattung im Jahr 2026 für das GJ 2025
3. Kapitalmarktorientierte KMUs: Berichterstattung im Jahr 2027 für das GJ 2026.
Die Offenlegung erfolgt nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit und deckt die Themenfelder Umwelt, Soziales und Governance ab.
In Ergänzung zu den bisherigen inhaltlichen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung der NFRD, müssen unter anderem folgende Informationen enthalten sein:
- Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte und Interessen der Stakeholder
- Verfahren zur Auswahl wesentlicher Themen (doppelte Wesentlichkeit)
- Bericht zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen einschließlich Zielvorgaben, geplanten Maßnahmen sowie potenziellen Risiken
- Ausweitung der Systemgrenzen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette
Dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality) liegt die Betrachtung und Kategorisierung von Nachhaltigkeitsaspekten aus zwei Perspektiven zugrunde: der ökologischen und sozialen Perspektive (Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt; Inside-Out-Perspektive) sowie der finanziellen Perspektive (Bedeutung von Umweltthemen für das Unternehmen; Outside-In-Perspektive).
Die Bewertung als „wesentlich“ erfolgt anhand einer Skala im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse. Im Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD muss über alle Themen berichtet werden, die sich in mindestens einer der beiden Dimensionen als wesentlich herausstellen. Anstatt nur noch die Schnittmenge der beiden Perspektiven heranzuziehen – wie unter der NFRD geschehen – vergrößert sich der Kreis der als wesentlich eingestuften Themen und liefert ein Mehr an Informationen.
Investoren und Kreditgeber werden sich zukünftig noch stärker auf Daten aus dem Nachhaltigkeitsbericht stützen, um Entscheidungen zu treffen. Auch andere Stakeholder wie Gesellschaft, Kunden und Beschäftigte nehmen immer mehr Einfluss auf das nachhaltige Wirtschaften von Unternehmen.
Die CSRD fordert die Offenlegung wesentlicher Geschäftstätigkeiten und strategischer Hintergründe. So werden unternehmensinterne Prozesse mit der Evaluierung optimiert werden. Dies spart Kosten ein, führt zu einem besseren Verständnis potenzieller Risiken und Chancen und stärkt die Zukunftsfähigkeit.
Die Vorbereitung auf die CSRD beginnt in einem ersten Schritt mit einer Bestandsaufnahme sowie Umfeldanalyse und einer anschließenden Wesentlichkeitsanalyse im Sinne der doppelten Wesentlichkeit. Dabei werden die wesentlichen Nachhaltigkeitsaktivitäten mit globalen Herausforderungen für eine nachhaltige Entwicklung auf Ihr Kerngeschäft identifiziert, Stakeholdererwartungen eingebunden, und strategische und operative Ableitungen getroffen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die CSRD in Ihrem Unternehmen umzusetzen und einen möglichst großen positiven Impact zu erzielen.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kathrine Link
Analystin
Telefon: +49 151 54035755
Email: kathrine.link@fors.earth
Alicia Knappstein
Analystin
Telefon: +49 175 1219004
Email: alicia.knappstein@fors.earth