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 | 20.09.2022

Was haben Whistleblower mit Nachhaltigkeit zu tun?

Whistleblowing und Nachhaltigkeit haben auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun. Doch wer die Herkunft des Instruments Whistleblowing und die Voraussetzungen für Nachhaltigkeit hinterfragt und durchleuchtet, kann eine Verwandtschaft durchaus erkennen. 

Ein Whistleblower ist eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht. Was das mit Nachhaltigkeit zu tun hat, wird erst bei genauerem Hinsehen klar.

 

Beitrag unseres Senior Experts Steven Bechhofer

 

Whistleblower nehmen Risiken in Kauf, um Missstände aufzudecken

 

Historisch gesehen handelt es sich bei Whistleblowing um ein Instrument zur Aufdeckung von staatlichen Missständen. Obwohl es keine generelle Definition über alle Rechtsgebiete hinweg gibt, versteht man unter Whistleblowing sämtliche Situationen, in denen eine Person einen vermuteten Rechts- oder Regelverstoß an eine organisationsinterne oder -externe Stelle meldet oder weiterleitet.1

Whistleblower nehmen meist persönliche Risiken in Kauf, wenn sie auf Missstände hinweisen, besonders wenn sie in abhängiger Stellung sind. Der Fortbestand von Karriere und Beruf werden häufig gefährdet. Sie handeln in der Regel aus einem übergeordneten Gerechtigkeitsempfinden heraus, um Korruption, Machtmissbrauch und illegales Handeln aufzudecken. Staatliche Stellen und Unternehmen haben im Grundsatz großes Interesse daran, unrechtmäßiges und schädigendes Handeln schnell aufzudecken und zu unterbinden.

 

USA: Vorreiterrolle im Schutz von Whistleblowern

 

Die Bedeutung und der Schutz von Whistleblowern war dennoch lange Zeit nicht universell anerkannt. Die USA spielte mit ihrer Gesetzgebung – z.B. dem „Civil Rights Act of 1871 , 42 U.S.C. §1983 (Schutz der verfassungsmäßigen Rechte von staatlichen und städtischen Arbeitnehmern) - eine Vorreiterrolle. Diese Vorreiterrolle ist inzwischen durch die Verabschiedung zahlreicher Gesetze und Verordnungen gefestigt. Die Regelungen sollen die Whistleblower u.a. vor Repressalien (Rufmordkampagnen, Kündigung, Blacklisting) z.B. durch ihre Arbeitgeber schützen, ihre Rechtsstellung sichern und sie in einigen Fällen für ihre Hinweise belohnen. Abgesehen von staatliche Missstände, betreffen die Regelungen heute auch Vorgänge bei Unternehmen oder anderen Wirtschaftsakteuren. Von den über 50 staatlich-föderalen Whistleblower Gesetzen in den USA schützt der aller größte Anteil dieser Gesetze (44) auch solche Whistleblower, die in Unternehmen arbeiten.2 Bereits 1977 bildete sich das Government Accountability Project (GAP). Ziel des GAP ist es, Whistleblower zu unterstützen, ihre Hinweise zu illegalem und korruptem Verhalten anzubringen und durch Rechtsrat und Beratung sicherzustellen, dass möglichen negativen Folgen und Repressalien entgegengewirkt wird. Seit einigen Jahren erstreckt sich die Beratung des GAPs auch auf Whistleblower bei Unternehmen.

 

Die meisten Straftaten in der Wirtschaft werden durch Whistleblower aufgedeckt

 

Welche Bedeutung Whistleblower haben können und wie wichtig ihr Schutz durch den Staat deshalb ist, zeigt eine Studie über das globale Ausmaß von Korruption, Betrug, und andere Wirtschaftsstraftaten (Fraud) der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) aus dem Jahr 2020.3 Von den 2.504 Wirtschaftsstraftaten aus 125 Länder, die als Grundlage für die Studie dienten, wurden 43% durch Hinweise aufgedeckt, die Hälfte davon stammte von der eigenen Belegschaft der betroffenen Unternehmen. Diese Hinweise deckten somit mehr Straftaten auf als Management Review (12%), interne Revision (15%) externe Buchprüfer (4%) oder staatliche Stellen (2%) zusammen.

 

Eine Studie der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) aus dem Jahr 2020 zeigte, dass die meisten Straftaten in der Wirtschaft durch Whistleblower aufgedeckt werden. Ihr Schutz durch den Staat ist folglich von großer Bedeutung.

 

Die Notwendigkeit, Whistleblower mit gesetzlichen Regeln vor Repressalien zu schützen wurde trotz langjährigen Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechts (Occupational Health & Safety Act of 1970) oder im Bereich des Umweltrechts (Toxic Control Act of 1976, Clean Air Act of 1977) erst durch die Finanzkrise 2001/2002 so richtig deutlich. Ausgelöst durch wissentliche Fälschungen von Finanzberichten durch zwei Firmen, die für die damalige Finanzkrise mit verantwortlich waren – Enron und Worldcom - hat man erkannt, dass Whistleblowern eine größere Bedeutung beizumessen ist und sie stärker geschützt werden müssen. In beiden Fällen haben Mitarbeiter der betreffenden Unternehmen substantielle Hinweise auf Straftaten gesammelt und weitergegeben. Weil ihre Hinweise von der Geschäftsleitung bewusst unterschlagen bzw. nicht ausreichend gewürdigt wurden, verloren Investoren wie Aktionäre das Vertrauen in die betroffenen Unternehmen, die dann unmittelbar in Konkurs bzw. in eine finanzielle Schieflage gerieten. Es kam erschwerend hinzu, dass Wirtschaftsprüfer der Firma Arthur Andersen an dem Enron-Debakel nicht ganz unbeteiligt waren. So verloren viele Investoren ihr Vertrauen in den Mechanismen des Kapitalmarkts. Die Folge war eine Finanzkrise, die bereits vor den Anschlägen vom 11. September 2001 erkennbar war und sich heute noch negativ auf das Vertrauen in die „Selbstheilungskräfte in der Wirtschaft“ auswirkt.

 

Neue Gesetze räumen Whistleblowern stärkere Rechte ein

 

Die Verabschiedung des „Sarbanes-Oxley Acts“ (2002) und später des „Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Acts“ (2010), haben der Thematik in den USA neue Konturen gegeben, da Whistleblowern dadurch stärkere Rechte eingeräumt wurden. Vor allem wenn es um die Möglichkeiten geht, gegen Diskriminierungen unterhalb der Kündigungsschwelle vorzugehen: neue Behörden mit eigenen Untersuchungsbefugnissen wurden geschaffen und die Gerichtsbarkeit erweitert. Neue ordentliche Gerichte erhielten die Möglichkeit, Streitsachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu überprüfen, auch in Fällen, in denen die Nutzung von Schiedsgerichten in den Arbeitsverträgen zwingend vorgesehen war.

Basierend auf diesen Erfahrungen hat die Europäische Union begonnen, in einigen Gesetzen Regeln zu erstellen, die die Position der Whistleblower stärken, z.B. in der Eigenkapitalrichtlinie von 2013, der Marktmissbrauchsverordnung von 2014, der Finanzmarktrichtlinie von 2014, der Geldwäscherichtlinie von 2015, oder auch der Versicherungsvertriebsrichtlinie von 2016. Mit dem 19.12.2019 ist in der EU nun eine generelle Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in Kraft getreten.4 Einerseits soll dieses Gesetz zunächst Verstöße gegen EU-Recht, z.B. in den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz (Art.2) erfassen, andererseits ist eine Umsetzung in nationales Recht für die Mitgliedstaaten bis 17.12.2021 vorgesehen. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie in nationalem Recht soll vor allem Wissensträgern – sog. Insidern - die Angst vor Repressalien oder sonstigen beruflichen bzw. privaten Konsequenzen genommen werden, wenn sie auf Missstände hinweisen, die auf eine vermutete Verletzung von Rechtsgütern, wie z.B. durch Betrug und Untreue, hindeuten.

 

„You cannot always count on the law to help you get away with committing the truth”

 

In der Theorie sind die neuen Gesetze ein wichtiger Schritt für den Staat, für Mitarbeiter von staatlichen und städtischen Behörden, für Mitarbeiter von Unternehmen, für die Unternehmen selbst und vor allem für alle Stakeholder. Durch die Gesetze soll regelkonformes und ethisches Handeln gefördert und vor allem sollen dadurch illegale Handlungen, Missstände, Korruption und Machtmissbrauch aufgedeckt werden. Man denkt bei dieser Diskussion sofort an aktuelle Skandale und Wirtschaftsstraftaten wie z.B. bei der Firma Wirecard: Wäre der Fall schneller und mit weniger Schaden für Gläubiger und Aktionäre abgelaufen, wenn ein deutsches Whistleblowing-Gesetz früher in Kraft getreten wäre?

Doch der Erfolg oder Misserfolg der Umsetzung dieser Gesetze wird zu einem großen Teil davon abhängen, wie man potentielle Whistleblower davon überzeugt, dass ihre Hinweise wertvoll und sinnvoll sind, und ob sie den Mut aufbringen zu handeln - trotz aller Kritik, Vorwürfe und Vorhaltungen wegen der möglichen Verletzung von Vertrauens- und Geheimhaltungspflichten. Berichte aus dem GAP, das inzwischen über 8000 Whistleblowern mit professionellem Rat geholfen hat5, zeigen auf, dass die Gesetze alleine nicht ausreichen, um Whistleblower effektiv zu schützen: „You cannot always count on the law to help you get away with committing the truth”.6 Übersetzt.: “Du kannst nicht zu allen Zeiten damit rechnen, dass das Gesetz auf deiner Seite steht, wenn du hartnäckig darauf beharrst, die Wahrheit zu erzählen“ (hierbei deutet das Wort „commit“ auf ironische Art und Weise auf eine kriminelle Handlung hin).

Ganz im Gegenteil erleben viele Whistleblower nach ihrer Offenbarung jenseits der oben erwähnten Risiken auch Demütigung, Entfremdung bei Freunden und Familie, einen Verlust an beruflichen Perspektiven, und müssen zudem häufig jahrelang auf die juristische Validierung ihrer Fälle warten. Und wenn sie bei ihrem Arbeitgeber nach jahrelangem Ringen „gewonnen“ haben, werden sie feststellen, dass die Karriere an ihnen vorüber gegangen ist.

 

Staat und Wirtschaft müssen Whistleblowern den Rücken stärken – und können selbst davon profitieren!

 

An dieser Stelle beginnt nun die Arbeit von Staat und Unternehmen. Nur wenn diese daraufsetzen, Whistleblowern den Rücken zu stärken, indem sie als integrativer Bestandteil von „Good Governance“ anerkannt und aktiv gefördert werden, wird deren Wirken als etwas positives gesehen werden. Das hört sich banal an, ist aber extrem wichtig. Denn die Erfahrungen aus den USA zeigen, dass Hinweisgebersysteme nicht richtig genutzt werden, wenn potentielle Whistleblower von Anfang an nur die negativen Auswirkungen auf ihre Karriere und ihr soziale Umfeld sehen.

Die Frage lautet deshalb: Besitzt der Staat (bzw. die Unternehmen) die erforderliche Reife, um zu erkennen, dass jenseits des praktischen Nutzens von Whistleblowing, Hinweisgebersysteme dazu beitragen, Wahrheiten ans Licht zu bringen? Dass diese Wahrheiten dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und seinen Aktionären langfristig Vorteile bescheren? Wie wird diese Erkenntnis genutzt, um die strategische Ausrichtung des Staates/der Unternehmen zu beeinflussen bzw. zu verändern?

Das Erlangen eines solchen Reifegrades setzt natürlich voraus, dass man die Konsequenzen des eigenen Tuns – mit den sich daraus ergebenden Chancen und Risiken – absehen kann. Kurzfristige wirtschaftliche Nachteile, Unterbrechungen und lästige Untersuchungen können natürlich die Folge von unangenehmen Wahrheiten sein. Je länger ein Missstand anhält, umso teurer wird in der Regel die Schadensbereinigung (sofern noch möglich). So sollte die Erkenntnis geradezu selbstverständlich dazu führen, Whistleblowing und Hinweisgebersysteme als feste Bestandteile einer Organisationskultur zu fördern. Der Wert hiervon lässt sich nicht unbedingt direkt und unmittelbar in Euros ausdrücken. Es ist vielmehr eine altbekannte Tatsache, dass Mitarbeiter in Unternehmen, die eine starke ethische Ausrichtung besitzen, diszipliniert arbeiten und langfristig erfolgreicher sind als in andere Unternehmen.7

Eine Unternehmenskultur, die Mitarbeitern Freiheiten gewährt, Verantwortung überträgt und in der über Werte wie Wahrheit, Transparenz, Offenheit und Fairness nicht nur gesprochen, sondern in der diese auch mit Leben erfüllt werden, führt zu Unternehmen, die effizienter darin sind neue Herausforderungen anzunehmen. Die Mitarbeiter identifizieren sich mit den Zielen des Unternehmens und sind in Folge motiviert und zufrieden.

 

In einer nachhaltig gestalteten Unternehmenskultur sind Mitarbeiter motivierter, zufriedener und arbeiten effizienter.

 

Zurück nun zur Ausgangsfrage: was hat das alles mit Nachhaltigkeit zu tun?

 

Im Prinzip: sehr viel! Wenn man unter Nachhaltigkeit ein „Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung“ versteht, „bei dem eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung durch die Bewahrung der natürlichen Regenerationsfähigkeit der beteiligten Systeme (vor allem von Lebewesen und Ökosystemen) gewährleistet werden soll"8, so kommt das Wort „Whistleblowing“ in dieser Definition offensichtlich nicht vor. Doch die zuvor erwähnte Diskussion zum Thema „Wahrheit“ und „Organisationskultur“ gibt Anlass darüber nachzudenken, ob Nachhaltigkeit nicht gleichsam davon geprägt ist.

Nachhaltigkeit wird häufig auch mit den folgenden drei Säulen assoziiert:

  • Economic viability
  • Environmental protection
  • Social equity

Bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie kommt man kaum daran vorbei, Richtlinien und Prozesse zu schaffen, die diese Bereiche beeinflussen und dazu beitragen, dauerhaft die Regenerationsfähigkeit eines Unternehmens sicher zu stellen und zu bewahren. Sie betreffen vor allem die Themen

  • Governance
  • Risk and Opportunity Management
  • Compliance

kurz „GRC“ genannt. Sowohl beim Thema Whistleblowing als auch bei den GRC Themen, gibt es eine übergreifende Herausforderung, auf die ich vorhin nur kurz eingegangen bin: die Einsicht, dass die Verhaltensweisen, Prozesse und Abläufe, die sich in einem Unternehmen abspielen, in einem ethisch vertretbaren Rahmen eingebettet sein müssen. Dazu gehört die Einsicht, dass Misserfolge von der Organisationskultur aufgefangen werden können. Zu den GRC-Themen gehört es z.B., die eigenen Urteile und Vorurteile (Biases) kritisch zu betrachten, und transparent und offen die eigenen Unsicherheiten (Chancen und Risiken) zu kommunizieren. Ebenso gehört es dazu bei der Wahrheit zu bleiben, wenn es darum geht, Ergebnisse gegenüber Stakeholdern darzustellen, den fairen Umgang mit Mitarbeitern, Kunden, Dienstleistern und Wettbewerbern sicher zu stellen, die eigene Strategie fortlaufend zu überprüfen und ggf. anzupassen und die selbst gesetzten Ziele (und die jeweilige Zielerreichung) unabhängig prüfen zu lassen. Beim Whistleblowing geht es ebenfalls darum, ein ethisch vertretbares System zum Schutz von Whistleblowern zu implementieren und ein Umfeld zu schaffen, in dem Whistleblower ihre Hinweise über Fehlverhalten frei von Ängsten oder Repressalien verfassen können und wo diese dann fair und mit der notwenigen Ernsthaftigkeit behandelt werden. In beiden Fällen geht es also um die Schaffung einer Unternehmens- und Organisationskultur, die von der Umsetzung eines ethischen Selbstverständnisses abhängig ist. Was zuerst kommt - die Organisationskultur oder das ethische Selbstverständnis - kann jeder selbst entscheiden. Entscheidend ist aber die Erkenntnis: Whistleblowing und Nachhaltigkeit sind keine Selbstzwecke, brauchen aber beide Elemente, um zum langfristigen Erfolg eines Unternehmens effektiv beizutragen.

 

1 Dr. Simon Gerdemann, LL.M., „Von Washington über Brüssel nach Berlin – die Geschichte des Whistleblowing-Rechts“, erschienen in „Der Wirtschaftsführer 2020, S. 12ff.

2 Tom Devine und Tarek F. Maassarani :„The Corporate Whistleblower’s Survival Guide“, erschienen 2011 in Zusammenarbeit mit dem Government Accountability Project

3 ACFE Report to the Nations 2020

4 Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern (WB-RL)

5 Government Accountability Project

6 Tom Devine und Tarek F. Maassarani, “The Corporate Whistleblower’s Survival Guide - A Handbook for Committing the Truth”, Kapitel 7

7 Jim Collins, „Good to Great“, S. 125, 2001 bei HarperCollins

8 Wikipedia Artikel über Nachhaltigkeit