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 | 16.12.2022

EU-Taxonomie: Wo steht die deutsche Industrie?  

 

 

Eine Analyse des Taxonomiereportings von DAX-40-Unternehmen von Maresa Bachmann, Teresa Stetter und Hendrik Leue.

 

Ab 1.1.2023 erfolgt die Taxonomieberichterstattung der größten Unternehmen zu Wirtschaftstätigkeiten. Doch schon für 2022 waren kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter die nichtfinanziellen Berichtspflichten fielen, dazu verpflichtet ihre Taxonomiefähigkeit zu erklären. Dies beinhaltet die Angabe aller Wirtschaftsaktivitäten, aufgeteilt in Umsatz, Kapitalausgaben und Betriebsausgaben, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten.

Eine Auswertung durch fors.earth hat mit Blick auf die größten börsennotierten Unternehmen im DAX sehr heterogene Ergebnisse aufgezeigt.


Fast die Hälfte der ausgewerteten (Nicht-Finanz-) Unternehmen berichtet 0 % Umsätze und auch Betriebsausgaben (OpEx). Nur zehn Unternehmen melden mehr als ein Viertel der Umsätze als generell taxonomiefähig, bei den Betriebsausgaben liegt diese Zahl noch niedriger. Bei den Kapitalausgaben (CapEx) der Unternehmen ergibt sich eine stärkere Normalverteilung. Nur eine Minderheit berichtet keine taxonomierelevanten Ausgaben.

Mit Blick auf die taxonomiefähigen Umsätze der DAX Unternehmen ist insgesamt eine gewisse Skepsis angebracht, dass für die deutsche Industrie der Klimawandel bereits eine aktuelle Geschäftschance darstellt. Das höhere Maß an ausgewiesenen taxonomiefähigen Investitionen lässt jedoch zumindest darauf schließen, dass zukünftig Geschäftsfelder mit Blick auf den Klimawandel erschlossen oder bestehende Geschäftsfelder hinsichtlich Klimakompatibilität angepasst werden (z. B. mit Hilfe von Investition in erneuerbare Energien).

Ausblick – Chancen jenseits von Klima


Um diese Ergebnisse in den Kontext zu setzen, muss beachtet werden, dass bisher lediglich zwei der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie in einem delegierten Rechtsakt ausdefiniert sind. Die offizielle Planung sieht vor, dass noch im Dezember 2022 ein weiterer delegierter Rechtsakt für die verbliebenen vier Umweltziele in Kraft gesetzt wird. Bisher besteht für die Kriterien dafür nur ein Draft der Platform for Sustainable Finance.

 

 

Daher wird sich erst für 2023 analysieren lassen, inwieweit Unternehmen insgesamt zu den Umweltzielen beitragen. Folgende Ziele sind noch zu definieren:

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen
  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Verschmutzung
  • Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

In diesen Umweltzielen könnten teilweise auch weitere Geschäftsfelder von Unternehmen aus dem DAX40 aufgehen. So wären nach derzeitigem Entwurf beispielsweise grundsätzlich der Handel und Fertigung von Textilien (ggf. Zalando, Adidas, Puma) taxonomiefähig, ebenso wie bestimmte Bereiche aus der chemischen Industrie (ggf. BASF, Beiersdorf, Henkel).

Weiterhin steht perspektivisch eine Erweiterung der Taxonomie um soziale Ziele an, wobei die Kriterien hierfür möglicherweise nicht nur limitiert auf die Geschäftsfelder wären. Die im bisherigen von der Plattform vorgeschlagenen Oberziele

  • „gute Arbeit“,
  • „angemessene Lebensbedingungen und Wohlbefinden von Konsument:innen“ und
  • „inklusive und nachhaltige Gesellschaftsentwicklung“

können sowohl auf der Ebene der Produkte und Dienstleistungen wie auch auf die eigenen operativen Wirkungen von Unternehmen angewendet werden. Dies öffnet weitere Bereiche der Industrie für taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten – vor allem Unternehmen mit Angeboten im Bereich der menschlichen Grundbedürfnisse (Wohnen, Gesundheit) dürften auf diese Erweiterung der Taxonomie gespannt sein.

Case Studies: Realität der Konformitätsprüfung


Lediglich zwei DAX-Unternehmen haben im Jahr 2022 schon freiwillig über den Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten berichtet: Das Versorgungsunternehmen E.ON und der Automobilkonzern Volkswagen, zwei Unternehmen mit besonders hohem Anteil ausgewiesener Taxonomiefähigkeit.

Quelle: VW Sustainability Report 2021

 

Beide Unternehmen berichten detailliert, welche Annahmen und Herleitungen den Berechnungen zur Taxonomiefähigkeit und -konformität zu Grunde liegen, nutzen jedoch unterschiedliche Herangehensweisen.

Volkswagen weist grundsätzlich großzügig Wirtschaftsaktivitäten als taxonomierelevant aus, vor allem mit Blick auf die Taxonomieziffer 3.3. „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“. Danach reduziert sich der Anteil konformer Aktivitäten in Folge der Anwendung der Kriterien für den substanziellen Beitrag zum Klimaschutz, da der Anteil klimafreundlicher Mobilitätslösungen derzeit noch gering ausgeprägt ist. Die DNSH-Kriterien sowie Mindestschutzkritierien „belasten“ die Quoten nur minimal.

Beim Versorger E.ON zeigt sich ein anderes Bild.

Quelle: Geschäftsbericht 2021

Anders als bei Volkswagen kann E.ON im Kerngeschäft auf deutlich mehr ausdefinierte taxonomierelevante Aktivitäten verweisen. Insgesamt neunzehn Kategorien – wie etwa 4.9 „Übertragung und Verteilung von Elektrizität“ – kamen für E.ON in Frage. Anders als bei Volkswagen sind in vielen Geschäftsfeldern, wie z. B. Stromerzeugung aus Wind und Solar, keine weiteren Kriterien zum substanziellen Beitrag definiert. Sprich: Alle Windenergieaktivitäten zählen als substanzieller Beitrag.

Die DNSH- und Mindestschutzkriterien werden im ersten Taxonomiereporting von E.ON noch recht knapp behandelt. Es wird auf bereits etablierte nachhaltigkeitsbezogene Prozesse, wie etwa Umweltprüfungen verwiesen, um die Einhaltung der Kriterien zu erörtern.

Fazit


Die EU-Taxonomieberichterstattung wird die Unternehmen in den nächsten Jahren stark beschäftigen und die Einführung der CSRD wird die Anwendung der Taxonomiepflicht auf bis zu 15.000 Unternehmen in Deutschland ausweiten.

Die inhaltlichen Anforderungen werden dabei ebenfalls strenger. Nicht nur werden neue Umweltziele dazukommen und womöglich auch um soziale Ziele ergänzt, kurzfristig ergeben sich auch größere Herausforderungen aus der Verpflichtung zur Berichtserstattung der vollen Taxonomiekonformität sowie aus der strikteren Anwendung der formalen Voraussetzungen wie der Nutzung spezieller Templates.

Unternehmen sollten sich daher vor allem in drei Bereichen gut aufstellen:

1) Know-How und Wissenstransfer

Mitarbeiter:innen müssen ein Verständnis der inhaltlichen Prüfkriterien sowie formalen Erfordernisse erlangen. Dies geht oft über die Nachhaltigkeitsverantwortlichen hinaus, da für die Ermittlung von taxonomierelevanten Daten die betrieblichen Fachbereiche oft unerlässlich sind

2) Prozesse etablieren und Abläufe üben

Interne Prozesse müssen so konzipiert werden, dass die Datensammlung und -aggregation effizient, aber vor allem auch nachvollziehbar und qualitativ hochwertig durchgeführt werden kann. Solide Prozesse können auch dabei helfen, vorhandene Taxonomiepotenziale auszuschöpfen.

3) Taxonomie strategisch nutzbar machen

Schließlich sollten sich Unternehmen Gedanken dazu machen, wie sie die Pflicht der Berichterstattung in einen strategischen Vorteil wandeln können. Schließlich ist die Taxonomie ein Werkzeug zur Erhöhung der Nachhaltigkeitswirkung der Finanz- und Realwirtschaft und kann Unternehmen helfen, die eigene ökologische Wirkung zu dokumentieren und langfristig zu steuern.

fors.earth unterstützt sie gerne bei Ihrer Taxonomieberichterstattung.