EU-Taxonomie

Wie Unternehmen eine robuste Taxonomieberichterstattung strategisch nutzen können

Durch die EU-Taxonomie sollen Finanzströme in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden. Die Taxonomie betrifft nicht nur den Finanzmarkt, sondern alle veröffentlichungspflichtigen Unternehmen.

Wir unterstützen Sie bei der Erfassung und Dokumentation der relevanten Daten und zeigen Ihnen auf, wie Sie aus der Pflicht zur Berichterstattung einen strategischen Nutzen für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens ziehen und den Wandel hin zu einem sozial-ökologischen Wirtschaften beschleunigen können.

Unser Angebot:

Aufbau des Prozesses zur Datenermittlung

  • Know-How und Wissenstransfer:
    • Wir stellen Ihnen die Anforderungen der EU-Taxonomie nach jeweils neuestem Stand mit interaktiven Methoden und Trainingskonzepten dar
    • Wir ermitteln allgemeine und branchenspezifische Best Practices
    • Wir schaffen Verständnis für die Anforderungen der EU-Taxonomie bei den betroffenen Mitarbeitenden
  • Prozesse und Abläufe:
    • Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam die Informationsanforderungen und unterstützen Sie bei der Errichtung eines auf Ihr Unternehmen angepassten Ablaufs zur strukturierten Datenerhebung
    • Wir unterstützen Sie bei der Verstetigung der Prozesse im Betriebsablauf, um zukünftig qualitativ robuste und akkurate Taxonomiedaten zu erlangen und ggf. Taxonomiepotenziale auszuschöpfen (z. B. mit geeigneten Management- und Kommunikationstools, Fragebögen zur Datensammlung, etc.)
  • Strategische Relevanz: 
    • Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die EU-Taxonomie mit Prozessen aus Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie verzahnen können

Sparring bei der Überprüfung der Taxonomiekonformität

  • Taxonomiefähigkeit:
    Wir bieten Ihnen eine strukturierte Erarbeitung und Prüfung zur Übereinstimmung der Geschäftstätigkeiten mit den (bisher festgelegten) Wirtschaftsaktivitäten aus der Taxonomie 
  • Substantial Contribution Criteria:
    Wir assistieren Ihnen bei der fachlich-technischen Prüfung und Dokumentation der Substantial Contribution Criteria – immer in Abstimmung mit den Expert:innen aus Ihren Fachabteilungen
  • Do-No-Significant-Harm (DNSH) Criteria:
    Wir bieten Ihnen die Unterstützung bei der Erfassung und Dokumentation spezifischer DNSH-Kriterien sowie die anwendungsbezogene Ableitung allgemeiner Vorgaben wie z. B. Klimarisikoanalysen (ggf. mit weiteren Partnern aus unserem Netzwerk)
  • Minimum Social Safeguards:
    Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der Minimum Social Safeguards zu erfüllen und die Einhaltung zu dokumentieren. Dabei berücksichtigen wir stets auch bereits existierende Prozesse im Unternehmen (wie z. B. Due Diligences für die Lieferkette).

Strategische Beratung zu Taxonomie

  • Wir beraten Sie dazu Ihre Nachhaltigkeitsstrategie an den Vorgaben der Taxonomie auszurichten und entwickeln mit Ihnen gemeinsam Maßnahmen zur Vergrößerung Ihres Taxonomiepotenzials und Ihres wesentlichen Beitrags für eine sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft. 
  • Wir blicken mit Ihnen in die Zukunft und geben Aufschluss über die strategische Relevanz zukünftiger Entwicklungen der Taxonomie wie der Erschließung weiterer Wirtschaftsaktivitäten (Umweltziele 3 - 6 / soziale Taxonomie) oder sich entwickelnder Best Practices. 

 

FAQ


Die Taxonomie betrifft nicht nur den Finanzmarkt, sondern alle veröffentlichungspflichtigen Unternehmen.
Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was Sie jetzt wissen sollten. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Experten-Beitrag "EU-Taxonomie: wo steht die deutsche Industrie? DAX40: (noch) keine Lösungen für den Klimawandel?"  

1. Was ist die EU-Taxonomie und was ist ihr Ziel?

Die EU-Taxonomie ist ein Instrument, das prüfbare Kriterien schafft, um eine Einordung von wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig zu ermöglichen. Diese Informationen dienen Investoren, um besser einschätzen zu können, wie nachhaltig Unternehmen, in die sie investieren (wollen), arbeiten. Dadurch sollen Finanzströme mit den politischen Nachhaltigkeitsvorgaben in Einklang gebracht werden und Investitionen dorthin gelenkt werden, wo ein positiver Beitrag zu Klima- und anderen Umweltzielen erreicht werden kann. Die Taxonomie listet weder negative Aktivitäten auf, noch stuft sie nicht erfasste Aktivitäten als negativ ein.

2. Wer ist wann von der EU-Taxonomie betroffen?

Die Taxonomie-Verordnung betrifft Unternehmen, die unter die NFRD (zukünftig CSRD) fallen, sowie Finanzunternehmen wie große Banken, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen oder Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
2023 müssen (nach NFRD) berichtspflichtige Unternehmen ihre taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten der Umweltziele 1 und 2 für das Geschäftsjahr 2022 berichten. Ab 2024 sollen dann die Berichtspflichten über die Umweltziele 3 - 6 folgen – die Taxonomiefähigkeit für diese Ziele muss bereits ab 2023 ausgewiesen werden. Finanzunternehmen berichten regelmäßig, wie groß der Anteil an Investitionen des Finanzproduktes in taxonomiekonforme Aktivitäten ist, basierend auf den Primärinformationen der Unternehmen

3. Was genau müssen Unternehmen im Rahmen der EU Taxonomie berichten?

Unternehmen müssen berichten, wie viel Prozent ihrer Wirtschaftstätigkeiten laut Taxonomieverordnung als ökologisch nachhaltig (= taxonomiekonform) eingeordnet werden können. Hierfür muss der entsprechende Prozentsatz von Umsatzerlösen, Investitionsausgaben sowie Betriebsausgaben berichtet werden. Um eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform bezeichnen zu können, müssen drei Kriterien kumulativ erfüllt werden: Die Geschäftsaktivität muss zunächst einen wesentlichen Beitrag (Substantial Contribution) zu mindestens einem der Umweltziele erfüllen. Währenddessen darf die Geschäftsaktivität die Erreichung der fünf weiteren Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (Do-No-Significant-Harm). Außerdem muss die Geschäftsaktivität den Mindestschutz für Arbeitssicherheit und Menschenrechte (Minimal Social Safeguards) einhalten.

4. Wie werden Unternehmen von der Berichterstattung im Rahmen der Taxonomie-Verordnung profitieren?

Die EU-Taxonomie ist ein Instrument, um Investitionsentscheidungen zu Gunsten von nachhaltigeren Wirtschaftsaktivitäten zu beeinflussen und legt größeren Fokus auf die strategische Komponente der Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Die Ausweisung taxonomiekonformer Aktivitäten gibt zusätzlichen Aufschluss über die Nachhaltigkeits-Performance im Kerngeschäft von Unternehmen. Unternehmen müssen nicht nur ihre Taxonomiekonformität transparent kommunizieren, sondern haben so die Chance, ihre nachweisbar nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten strategisch zu erweitern und von erleichterter Kapitalbeschaffung zu profitieren.

5. Kann die Taxonomie mit der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie verknüpft werden?

Während die EU-Taxonomie ein standardisiertes Regelwerk zur Prüfung und zur Vergleichbarkeit nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten darstellt, ist eine Nachhaltigkeitsstrategie bestenfalls genau auf die Umstände und Handlungsfelder eines Unternehmens zugeschnitten.
Dennoch lässt sich die Taxonomie gut in die eigene Nachhaltigkeitsstrategie einbetten. Im Umkehrschluss kann man bereits bestehende Maßnahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie zur Optimierung des Taxonomiepotenzials heranziehen.
Je nach Geschäftsfeld kann die Nachhaltigkeitsstrategie sogar gut an den Vorgaben der Taxonomie ausgerichtet werden.

Ihr Ansprechpartner

Hendrik Leue fors.earth EU-Taxonomie

Hendrik Leue

Senior Berater Sustainable Finance

Telefon: +49 151 74270767
Email: hendrik.leue@fors.earth